Unser Zweck

Auszug aus der Satzung

§ 1 (3)
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der veganen Lebensweise und damit

a.) die Förderung von Lösungen für die menschliche Ernährungssituation auf der Welt, da eine vegane Lebensweise die Lebensmittel direkt – anstatt über Umwege – erzeugt und zur Überwindung des Welthungers beiträgt.

b.) Die Förderung der Überwindung des Leidens und Tötens der Tiere durch Menschen.

c.) Die Förderung von entscheidenden Lösungen für die bedeutendsten ökologischen Herausforderungen wie z.B.: Die Förderung des praktischen Klimaschutzes, da tierlich erzeugte Lebensmittel eine größere CO2-Bilanz als der gobale Transportverkehr aufweisen, die Abholzung der Regenwälder, da sie hauptsächlich für den Anbau von Futtermitteln gerodet werden, die Übersäuerung der Böden, da die Landwirtschaft mit der Haltung von Tieren ein größerer Faktor für die Übersäuerung ist als Industrie- und Verkehrsemissionen, die Vernichtung der lebenswichtigen Trinkwasserreserven, da insbesondere die Gülle ins Trinkwasser sickert und die kostbaren Welttrinkwasser-Reserven bedroht, das Artensterben, da durch riesige Futtermittelanbauflächen Monokulturen entstanden, die bereits zigtausende von Arten vernichteten.

d.) Die Förderung der veganen ganzheitlichen und vollwertigen Ernährung der Menschen und ihre Weitererforschung unter Berücksichtigung verschiedener veganer Ernährungsstile wie Misch- und Rohkost und die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

e.) Die Förderung der Entwicklung von veganen Lebensmittel-Alternativen, um den Umstieg der Menschen auf die vegane Ernährung zu erleichtern.

f.) Die Förderung von wirtschaftlichen Alternativen für den veganen Umbau der Gesellschaft, die Ausarbeitung von Zukunftsszenarien, um einen Umstieg in eine rein vegane Gesellschaft zu ermöglichen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unter veganen Gesichtspunkten.

g.) Die Pflege internationaler Kontakte im Sinne der Völkerverständigung und des Friedens, des Kulturaustausches.

h.) Die Förderung des veganen Gedankens im Kinder-, Jugend- und Bildungsbereich.

i.) Die förderung der Altenarbeit.

j.) Die Förderung einer Verbesserung veganer Nahrungsangebote in der Gastronomie.

k.) Die Förderung veganer Bekleidung, veganer Wasch- und Reinigungsmittel, veganer Kosmetik, veganer Möbel und die Förderung veganer Alternativen zu tierlichen in allen Bereichen des Lebens.

l.) Die Förderung der veganbiologischen Landwirtschaft.

m.) Die Förderung von Lebenshöfen, in denen auch Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse und andere Tiere leben können, ohne getötet zu werden.

n.) Die Förderung der demokratischen Kultur, der ethischen Werte im Sinne des Respektes und der Toleranz gegenüber allem Leben.

o.) Die Förderung der Vertretung der Interessen der Veganerinnen und Veganer und ihrer ethisch motivierten Ziele in der demokratischen Öffentlichkeit.

(4)
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a.) Öffentlichkeitsarbeit aller Art.
b.) friedliche Aktionen vor Ort.
c.) Mitarbeit in ökologischen und sozialen Fachgremien, Beratung von Politik, Verwaltung und Wirtschaftsverbänden.
d.) Bereitstellung von Materialien für den Unterrichtsgebrauch.